24. Juni 2010

Gegen die Diskriminierung des Humanismus durch die Bremer Schulbehörde – Resolution

Der Bundeshauptausschuss des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) hat auf seiner Sitzung am 19. Juni 2010 die folgende Resolution beschlossen:

Die von der Schulbehörde der Freien Hansestadt Bremen abgelehnte Humanistische Schule ist als eine Weltanschauungsschule angelegt. Sie muss deshalb mit kirchlich-konfessionellen Schulen gleichbehandelt und somit zugelassen werden.
Das Verwaltungsgericht Bremen hatte dem HVD Bremen bereits Recht gegeben. Umso unverständlicher ist der Versuch der Schulbehörde, dagegen in Berufung zu gehen.

Der jetzt vorliegende Beschwerdeantrag der Bremer Schulbehörde widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und ist grundsätzlich zu kritisieren, da er versucht, dem HVD seinen Rechtscharakter als Weltanschauungsgemeinschaft abzusprechen.

Das ist ein Angriff auf das gesellschaftliche und politische Selbstverständnis der Pluralität und auf die Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und widerspricht dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Die gerichtliche Auseinandersetzung in Bremen hat eine über das Bundesland hinausgehende Dimension. Die Auffassung des Bremer Senats steht gegen alle Rechtsprechungen zu Fragen der Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und zur Anerkennung des HVD als Weltanschauungsgemeinschaft. Sie diskriminiert Menschen einer nicht-religiösen Weltanschauung.

Der Bundeshauptausschuss des HVD fordert die Bürgerschaft und den Senat der Freien Hansestadt Bremen auf, sich gegen die Diskriminierung von Humanistinnen und Humanisten zu wenden und der Schulbehörde die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu vermitteln.

Der HVD ist eine anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft nach dem Grundgesetz. Die Weltanschauung des Humanistischen Verbandes ist der Humanismus. Diese Weltanschauung wird von den Verbandsmitgliedern gelebt und gepflegt. In seiner Satzung und seinem „Humanistischen Selbstverständnis“ legt der Verband in konsistenter Weise seine Auffassung zum „Sinnganzen der Welt und insbesondere des Lebens der Menschen“ dar. Dies ist begründet in humanistischen Werturteilen und erfüllt so – verbunden mit einer entsprechenden Praxis – alle Anforderungen an eine Weltanschauungsgemeinschaft.

Der Humanistische Verband fordert die Schulverwaltung der Freien Hansestadt Bremen auf, ihrem grundgesetzlichen Auftrag zu entsprechen und den HVD Bremen mit den Religionsgemeinschaften gleich zu behandeln und die gesetzliche Anerkennung des Humanistischen Verbandes als Weltanschauungsgemeinschaft endlich so zu akzeptieren, wie es in allen anderen Bundesländern der Fall ist.