12. Juli 2010

HVD für „Kultur des Hinschauens“

Der Humanistische Verband hat sich vor dem Hintergrund der Missbrauchsskandale an vor allem kirchlich-pädagogischen Einrichtungen in ganz Deutschland mit dem sensiblen Thema der „Kindeswohlgefährdung durch Misshandlung oder Missbrauch“ befasst und sich nochmals explizit zu seiner eigenen Verantwortung geäußert.

Der Berliner Verband hat in seiner Verantwortlichkeit für eigene Einrichtungen und Projekte eine die gesetzlichen Vorgaben ergänzende, verbandseigene „Richtlinie zum Schutz des Kindeswohls – Prävention von sexuellen Übergriffen und Verhalten bei Verdachtsfällen“ verabschiedet und der Öffentlichkeit übergeben.

Die Geschäftsführer der einzelnen Landesverbände des HVD haben auf ihrer letzten Sitzung die Übernahme der Richtlinie des Berliner Verbandes auch für ihre Verbände mitgeteilt.

Im Mittelpunkt der Richtlinie (als PDF im Anhang) steht das Anliegen, eine „Kultur des Hinschauens“ zu etablieren. „Wegschauen und Weghören ist niemandem gestattet – unabhängig davon, ob sich der Verdacht gegen jemanden von außen oder gegen Mitarbeiter/ -innen im HVD richtet und unabhängig davon, ob es sich um ein aktuelles Geschehen oder ein zurückliegendes Ereignis handeln sollte.“

Die Richtlinie verpflichtet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbands dazu, jeden Missbrauchsverdacht unverzüglich an die Vorgesetzte/ den Vorgesetzten zu melden. Sie macht deutlich, dass sich verantwortliche Vorgesetzte schuldig machen können, wenn sie bei einem begründeten Tatverdacht nicht von sich aus Anzeige erstatten.

Lesen Sie mehr in der Presseerklärung des HVD Berlin.

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Richtlinie Kindeswohl.pdf1.2 MB