Stellungnahme des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD)
zur Schaffung eines neuen Straftatbestands im Strafgesetzbuch (§ 217 StGB-E), der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt.
Die vorliegende Stellungnahme beruht auf ethischen Grundsätzen des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), seinen jahrzehntelangen praktischen Erfahrungen sowie einem Gutachten des den HVD kontinuierlich beratenden medizin-ethischen Experten PD Dr. Meinolfus Strätling, welches dem BMJ von diesem auch direkt zugeleitet wird.
Zusammenfassung:
Der vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz mag auf den ersten Blick als „elegante“ und akzeptable Lösung erscheinen, zumal er bedenkliche Auswüchse weitergehender Kriminalisierungsvorschläge vermeidet - dies vor dem Hintergrund zu beobachtender, oft bedenklich exzessiv vorgetragener Strafbarkeitswünsche, die teils in anderen Gesetzentwürfen, v. a. aber in literarischen, politischen und ethischen Lebensschutz-Statements zum Ausdruck kommen.
Doch wir möchten kritisch anmerken, dass die vorliegende Begründung sich in unzulässig kurzsichtiger und einseitiger Weise auf Ressentiments gegen die beiden in Deutschland agierenden, als anstößig geltenden eingetragenen Vereine SterbeHilfeDeutschland und DIGNITAS Deutschland stützt.
Die Begründung zum Entwurf eines neu zu schaffenden § 217 StGB hebt zudem darauf ab, eine gesellschaftliche „Normalisierung“ durch gewerbliche Suizidhilfe-Dienstleistungen und damit eine Gefahr für das Leben abwenden zu können und zu müssen. Dies ist jedoch fragwürdig, da die gesellschaftlichen Tendenzen zur Enttabuisierung der Suizidhilfe keineswegs ursächlich mit deren Kommerzialisierung in Zusammenhang zu bringen sind. Der hierbei ersichtlich schwierige Versuch, die nötige Begründung einer rechtsgutsverletzenden Handlung zu konstruieren, erscheint deshalb als nicht tragfähig.
Vor allem aber ist ein gesellschaftliches Interesse am Regelungsbedarf der Suizidhilfe in anderer Weise gegeben. Dabei könnte eine Orientierung an der Befriedung der Debatte durch die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch hilfreiche Impulse geben. Die Stellungnahme präsentiert am Schluss einen eigenen Gesetzentwurf des HVD, der sich aus bisher andernorts formulieren Vorschlägen neu zusammensetzt.
Unser Fazit zum vorgelegten Entwurf lautet, dass er wohl weitestgehend wirkungslos sein dürfte, die aufgeheizte Diskussion um die „aktive“ Sterbehilfe nicht befrieden wird und dem Anspruch an eine zukunftsorientierte Regelung der Suizidhilfe in Deutschland nicht gerecht zu werden vermag. Stattdessen sollten andere gesetzliche Regelungen erfolgen, wie im weiteren Verlauf der Stellungnahme vorgeschlagen und begründet.
Lesen Sie weiter in der ausführlichen PDF.
1. „Zum Referentenentwurf und weiteren Stellungnahmen: http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibliothek/GesMat/WP17/S/Selbsttoetung.html".
2. Beschluss des HVD-Bundeshauptausschusses vom 16. Juni 2012: Selbstbestimmung bei der Beendigung des Lebens
