Assistenz bei Sterbewilligkeit
Von Gerald Wolf
Jahr für Jahr sterben in Deutschland achthunderttausend (800 000!) Menschen. Ein beinhartes Naturgesetz hat jeden von uns zum Tode verurteilt, unabhängig davon, welchen Verlauf das bisherige Leben genommen hat und noch nehmen wird – trivial, gewiss, aber nachdenkenswert. In der Öffentlichkeit wird vom Tod, wenn überhaupt, nur am Rande Notiz genommen, es sei denn, er ist spektakulär. Mord und Totschlag sind interessant, auch schreckliche Unfälle oder der Tod bedeutender Persönlichkeiten. Der Vorgang des Sterbens aber – das Dramatischste, was einem Menschen jemals widerfahren kann – wird von unserer Gesellschaft weitgehend tabuiert: Das Wie und die mit dem Sterben verbundenen Ängste, die letzten Hoffnungen und Wünsche gehören nun mal nicht in die Öffentlichkeit. Im Allgemeinen wird man damit auch die Angehörigen verschonen wollen. Insgeheim natürlich hat sich jeder schon die Frage gestellt, wie er dereinst sterben will und wird.
»Friedlich einzuschlafen« ist wohl das Beste, was sich ein dem Tod Geweihter wünschen mag, sobald er seine Situation zu akzeptieren gelernt hat. Er weiß, es gibt keine Aussicht auf Heilung, das Sterben ist unausweichlich.
(...)
Nach Auffassung des Humanistischen Verbandes Deutschland (Positionspapier vom 28. Mai 2011) darf aussichtslos kranken Patienten bei Suizidwillen ärztliche Assistenz in wohlbegründeten Ausnahmefällen nicht versagt werden. Unbedingte Voraussetzung ist, dass der Sterbewunsch trotz umfassender Aufklärung über die gegebenen palliativmedizinischen Alternativen klar und über einen längeren Zeitraum hin bekundet wird – ohne jeglichen äußeren Druck und frei von (zumeist behandelbarer) Depressivität. Dementsprechende Hilfe sollte durch einen hierfür eigens bestallten Kreis von Ärzten und kompetenten Nicht-Ärzten angeboten werden. Die »Tatherrschaft«, wie es im Juristendeutsch heißt, muss aber ausnahmslos bei der sterbewilligen Person liegen: Sie hat den letzten Akt an sich selbst auszuführen.
