Atheisten? Nein, danke!
EHF stellt EU-Kommission wegen illegaler Benachteiligung an den Pranger.
David Pollock, Präsident der European Humanist Federation (EHF), hat der Europäischen Union die vertragswidrige Benachteiligung von Organisationen nichtreligiöser Menschen vorgeworfen. Deshalb reichte die EHF heute eine Beschwerde beim Ombudsman des Staatenbunds ein. Darin stellt die EHF fest, dass die EU-Kommission gegen den Vertrag von Lissabon verstößt.
Während Vertreter kirchlicher und anderer religiöser Organisationen einen privilegierten Zugang zu den Institutionen und Entscheidungsträgern in der EU besitzen, werden der EHF wie auch anderen Vereinigungen konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen entsprechende Möglichkeiten verwehrt.
Ein vor vier Jahren mit dem Vertrag von Lissabon eingeführtes Abkommen verpflichtet die EU allerdings dazu, eine gleichberechtigte Beteiligung zu garantieren. Die EU-Entscheider veranstalten nun zwar mit der Kommission der Bischofskonferenz der Europäischen Gemeinschaft (COMECE) und der Konferenz Europäischer Kirchen seit vielen Jahren regelmäßig sogenannte „Dialog-Seminare" – entsprechende Versuche der EHF, mit Repräsentanten in der Europäischen Union in das Gespräch zu kommen, wurden in Vergangenheit jedoch konsequent abgelehnt oder ausbremst.
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„Es war nie unsere Absicht, den Schritt einer öffentlichen Beschwerde zu gehen, aber uns blieb keine andere Wahl. Die momentane Situation ist entweder auf die Inkompetenz der Kommission zurückzuführen oder aber, und das befürchten wir, dem Versuch, religiöse Privilegien vor der Überprüfung zu bewahren."
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Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verband Deutschlands, kündigte mit Blick auf die EHF-Beschwerde eine deutliche Stellungnahme gegenüber der deutschen Bundesregierung an. Der Verband ist gemeinsam mit der Giordano Bruno Stiftung, dem Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschland und dem Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften Mitglied der EHF.
Laut einem Bericht von diesseits.de wird die Prüfung der aktuellen Beschwerde voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Dem Bericht nach erfolgt entweder eine Schlichtung, ansonsten wird dem EU-Parlament ein Sonderbericht vorgelegt. Dann könnte das Thema vor den Gerichtshof der Europäischen Union landen.
