Die folgenden Bundesrichtlinien des HVD wurden von der Bundesdelegiertenversammlung am 8. Juni 2008 in Stuttgart verabschiedet. Es sind dies die organisatorischen Leitlinien für die Arbeit des Bundesverbandes, der Landesverbände und der regionalen Gliederungen. Diese Richtlinien sind für Beschlüsse der Konferenzen und Ausschüsse des Bundesverbandes und der jeweils zuständigen Landesverbände und ihre Satzungen / Verfassungen maßgebend. Die Satzungen / Verfassungen sollen diesen Richtlinien entsprechen. Die Richtlinien dienen der Strukturierung und Professionalisierung der verbandlichen Arbeit.
Ihre Umsetzung beginnt am 1. Juli 2008. Satzungen und Verfassungen der Landesverbände und Landesgemeinschaften des HVD sollen mit den „Bundesrichtlinien“ im Einklang stehen. Neue Landesverbände und Landesgemeinschaften des HVD müssen bereits bei ihrer Aufnahme die Bestimmungen der Bundesrichtlinien erfüllen.
Die Bundesdelegiertenversammlung 2011 wird eine Überprüfung der „Bundesrichtlinien“ vornehmen und einen Endpunkt der Übernahme beschließen. Die bis dahin gemachten Erfahrungen mit der rechtlichen und praktischen Umsetzbarkeit auf Landesebene, werden bei Änderungen Berücksichtigung finden.
Sie können uns gern Ihre Erfahrungen und Hinweise mitteilen.