Helm ab zum Gedenken!
Die Humanistische Akademie Deutschland hat sich bei ihrer diesjährigen Tagung in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung mit der Rolle von Religionen und Weltanschauungen bei Staatsakten befasst.
Thomas Hummitzsch
Eine Binse ist, dass ungeschriebene Gesetze unseren Alltag regeln. Dass aber auch inoffizielle Regeln den politischen Alltag wesentlich bestimmen, kann man als durchaus bemerkenswert einschätzen. Eine solche, nicht amtliche Regelung, auf die jedoch immer wieder zurückgegriffen wird betrifft die so genannte staatliche Rangfolge in der Bundesrepublik bei Staatsakten. Diese hat beträchtliche Auswirkungen auf die staatliche Einladungspolitik und damit auch darauf, welche Religions- und Weltanschauungsvertreter bei Staatsakten anwesend sind.
Demzufolge hat der Bundespräsident die wichtigste Stellung. Es folgen Staatsoberhäupter fremder Staaten, die Regierungschefs anderer Staaten, der Kanzler bzw. die Kanzlerin. Es folgen der/die Präsident/-in des Deutschen Bundestags, Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts. Und nun wird es spannend: Denn noch vor den Fraktionsvorsitzenden des Bundestags und des Europäischen Parlaments und den Vizepräsidenten dieser Parlamente stehen seltsamerweise der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche Deutschlands und der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland sowie die Kardinäle der katholischen Kirche. Zu finden ist diese Liste in Jürgen Hartmanns Grundlagenbuch Staatszeremoniell, Seite 126.
Hartmann war es auch, der den Eröffnungsvortrag zur Tagung Nachdenken über feierliche Staatsakte, hielt, die am ersten Novemberwochenende in der Friedrich Ebert Stiftung in Berlin in Kooperation mit der Humanistischen Akademie stattfand. Dabei fragte der pensionierte Jurist, wie die demographischen Realitäten (35 Prozent aller Deutschen sind konfessionsfrei) hinsichtlich der Gestaltung von Staatsfeierlichkeiten zu interpretieren sind. Denn diese Realität findet sich bislang in den Staatsakten nicht wieder. Weder gibt es dezidiert humanistische Staatsakte noch sind sie weltanschaulich neutral gestaltet. Ganz im Gegenteil werden sie meist christlich-religiös aufgeladen, entweder durch die Anwesenheit der Vertreter der Religionen oder durch die Verlagerung in eine Kirche. Gedenk- oder Trauerveranstaltungen, wie etwa nach dem Unglück in Duisburg, werden gleich ganz in die Hände der Kirchen gegeben und die Staatsführung sitzt brav in der Kirchbank. Einen weltanschaulich neutralen Staatsakt hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben.
Staatsakt für Rudolf Augstein: Eine respektlose Vereinnahmung der Kirchen eines dezidierten Nicht-Christen
Dr. Jürgen Hartmann: "Eine weltanschauliche Prägung der Staatsakte ist durchaus möglich."
Ein besonderer Tiefpunkt in Sachen Staatsakte war aus humanistischer Perspektive zweifelsohne das Begräbnis des Publizisten Rudolf Augstein im November 2002. Für Augstein, den bekennenden Atheisten, der sich immer wieder deutlich gegen die Kirche positioniert hatte, wurden zwei Gottesdienste veranstaltet, einer davon als Staatsakt im Hamburger Michel. Joachim Kahl erinnerte in seinem Vortrag an diese „respektlose Vereinnahmung der Kirchen eines dezidierten Nicht-Christen", der nach dem Tod seiner katholischen Mutter im Jahr 1968 aus der Kirche ausgetreten war. Der Einwurf des evangelischen Weltanschauungsexperten Andreas Fincke, dass es zur religiösen Ausrichtung der Trauerfeier doch nur gekommen sei, weil es sich um einen Staatsakt gehandelt habe, machte das ganze Dilemma mehr als deutlich. Denn hätte es einem Staat, der sich der weltanschaulichen Neutralität verpflichtet, nicht angestanden, für den Humanisten Augstein einen Staatsakt zu veranstalten, der der weltanschaulichen Gesinnung des Journalisten entsprochen hätte? Aber ein solcher ist im ungeschriebenen deutschen Staatszeremoniell eben nicht vorgesehen.
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Vom Ausbluten der Humanismuskultur oder: Warum es eine Dachmarkenkampagne Humanismus braucht?
Akademiedirektor Horst Groschopp warnte abschließend vor einer „Krise der Humanismuskultur". Darunter versteht er das Fehldeuten von Geschichtskultur und in Konsequenz eine daraus resultierende Politik, die weder die Verdienste des Humanismus kennt, noch in der Lage ist, sie zu erkennen. Dazu kommt ein Phänomen, welches Horst Groschopp nicht konkret anspricht, während der Tagung aber immer wieder auftaucht – die Umdeutung der humanistischen Kultur, die im Modewort der Sakralisierung aktuell ihren Niederschlag findet. Der Philosoph Hans Joas reüssiert momentan im deutschen Feuilleton mit seinem Essay zur Sakralisierung der Person, in dem er die Genealogie der Menschenrechte in einen christlich-religiösen Kontext zu stellen sucht. Der konservative Kulturjournalismus jubelt, wenngleich Joas sprachlich-dialektische Argumentation auf hohem Niveau aufgrund des fehlenden Realitätsbezugs eher hemdsärmelig daherkommt.
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Nachtrag: Die von Jürgen Hartmann aufgestellte Liste zur staatlichen Rangfolge wird übrigens in keinem einzigen Regierungsdokument aufgeführt. Kommt es aber zu Staatsakten, wird stets auf Hartmanns Aufstellung zurückgegriffen. Wie kommt der Präsident bzw. die Präsidentin des HVD dann in diese Liste? Horst Groschopp stellte diese Frage, eine Antwort erhielt er nicht. Aber vielleicht sollte der Verband demnächst einfach mal bei Jürgen Hartmann anfragen, ob er die Humanisten in einer möglichen Neuauflage seines Staatszeremoniell-Buches nicht auch berücksichtigen will.
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