Der Humanistische Verband Deutschlands erwartet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) am 25. Juni das Fehlurteil des Schwurgerichts Fulda gegen Rechtsanwalt Wolfgang Putz aufhebt. Dieser hat mit seiner Revision dem 2. Strafsenat des BGH als höchstem Gericht die Gelegenheit geboten, die strafrechtliche Erlaubtheit der Sterbehilfe zu klären.
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) begrüßt die damit verbundene Grundsatzentscheidung.
„Die dramatischen Streitfälle am Bett von Schwerkranken und Sterbenden, die alle Beteiligten schwer belasten, werden sich nunmehr erheblich reduzieren lassen“, kommentiert Gita Neumann, Beauftragte des HVD für Patientenverfügung und Humanes Sterben den Fall. „Niemand kann jetzt mehr behaupten, dass es als so genannte aktive Sterbehilfe strafbar sein soll, was als Behandlungsabbruch gemäß dem Patientenwillen zivilrechtlich gefordert wird“, erläutert die Expertin.
„Dazu muss aber eine möglichst präzise Patientenverfügung vorliegen oder der Wille des Betroffenen auf anderem Weg sorgfältig ermittelt sein", führte Gita Neumann weiter aus. "Das neue BGH-Urteil ist keinesfalls als Freibrief zu werten, einwilligungsunfähig gewordene Patienten sterben zu lassen, schon gar nicht, indem einfach die Magensonde durchgeschnitten wird.“
Der Courage von Putz sei es zu verdanken, dass nunmehr eine andauernde, unerträgliche Streitsituation am Sterbebett beendet ist.
Lebensschützern werfen Rechtsanwalt Putz umgekehrt vor, ein Überzeugungstäter in Sachen Sterbehilfe zu sein und sich zudem selbst profilieren zu wollen. Eugen Brysch von der Deutschen Hospizstiftung warnte: "Solche Wildwestmethoden dürfen wir nicht zulassen".
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