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HVD für Kultur als Staatsziel

Humanistischer Verband zum vorliegenden Abschlussbericht der
Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“

HVD für Kultur als
Staatsziel

Der Humanistische Verband Deutschland (HVD) begrüßt die
Ergebnisse der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland". Auch er fordert
Kultur als Staatsziel. Der seit heute vorliegende Abschlussbericht weist dem
Bund künftig eine noch stärkere Bedeutung in der Kulturpolitik und -förderung
zu. Kritik äußert der HVD allerdings an der deutlichen Kirchenlastigkeit einiger
Empfehlungen. Diese konterkarieren letztendlich die Hauptaussagen des Berichtes
zur Pluralität.

Dazu der Bundesvorsitzende des HVD, Dr. Horst
Groschopp:

„Dieser Abschlussbericht der Kultur-Enquete ist grundsätzlich
zu begrüßen. Auch wir sind dafür, dass Kultur eine verfassungsmäßig
festgeschriebene Aufgabe des Staates wird. Diese Zielsetzung ist besonders
hervor zu heben. Die Autoren des Berichtes verteidigen die Pluralität unserer
Kultur, eine deutsche oder gar christliche „Leitkultur“ wird abgelehnt. Auch der
Humanistische Verband teilt die hohe Wertschätzung der Identität stiftenden
Wirkung von Kunst und Kultur. Der Abschlussbericht begreift Kultur in ihrer
ganzen Vielfalt, von den Künsten, über die Pflege der Traditionen und die
Erinnerungskultur, die Soziokultur bis hin zu den populären Formen in den
Medien. Wir sehen hier Aufgaben kultureller Bildung für alle. Diese bezieht
selbstverständlich auch die humanistische Kultur mit ein.

Bedauerlich
ist, dass in den Handlungsempfehlungen zur öffentlichen Kulturförderung die
„kulturelle Tätigkeit der Kirchen“ maßlos überschätzt wird. Auch wird hier die
Pluralität zugunsten einer deutlichen Kirchenlastigkeit verletzt. Eine Mehrheit
der Kommissionsmitglieder geht offensichtlich davon aus, dass Kulturpolitik die
Privilegien der Kirchen fortzuschreiben hat. Einer Religion und zwei Kirchen
werden – angesichts der Säkularisierungen im Land – neue Missionsfelder
eröffnet. Zudem werden den Kirchen umfangreiche Steuergeschenke versprochen. Der
HVD empfiehlt den Haushältern aller Fraktionen und den Rechnungshöfen, hier
besondere Obacht zu haben.

Sehr bedenklich ist, dass bei der Bezifferung
der kirchlichen Kulturleistungen nicht zwischen gottesdienstlichen
Veranstaltungen und Traditions- und Brauchtumspflege unterschieden wurde. Hier
wären die Kirchen in der Beweispflicht gewesen, ob es sich um religiöse oder
kulturelle Leistungen handelt. Wenn die Kirchen wollen, dass sie wie normale
Kulturvereine behandelt werden, dann müssen sie sich aber auch mit Theatern oder
Freiwilligen Feuerwehren vergleichen lassen. Der HVD geht – im Einklang mit dem
Grundgesetz – davon aus, dass, wo Religionen oder Kirchen besondere Förderungen
zugesagt werden, diese auch für Weltanschauungen und
Weltanschauungsgemeinschaften gelten.“