Patientenverfügung, Betreuung, Humanes Sterben

Bei einer Patientenverfügung (PV) handelt es sich zivilrechtlich um eine vorsorgliche Erklärung des Willens.
Sie wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme direkt zu erkären. Sie ist für Ärzte unmittelbar verbindlich, wenn sie hinreichend konkret abgefasst ist.
Wir bieten eine Beratung von Vorsorgewilligen, die Hinterlegung und Aktualisierung von Patientenverfügungen, Unterstützung für Angehörige bzw. Bevollmächtigte rund um die Themen Willenserklärungen für den Betreuungsfall und Humanes Sterben.
Zu unseren Tätigkeiten zählen auch Vorträge, Fortbildungen, Diskussionsveranstaltungen und Fachbeiträge zu Selbstbestimmung am Lebensende.
HVD-Abteilung Patientenverfügung: www.patientenverfuegung.de